Herstellung und sicherer Betrieb 
von Maschinen und Anlagen

Innerhalb der europäischen Union (EU) ist die CE-Kennzeichnung u.a. für Maschinen, Anlagen und elektronische Geräte verpflichtend. Mit einer CE-Kennzeichnung erklären die Hersteller einer Maschine, dass diese das vorgeschriebene EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und die korrekte Anbringung des CE-Kennzeichens liegt beim Hersteller.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Betreiber die Verantwortung dem Arbeitnehmer ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Ein richtige Entscheidung ist somit, eine vom Hersteller CE-gekennzeichnete Maschine einzusetzen. Damit der Arbeitnehmer aber einen sicheren Arbeitsplatz vorfindet, sind weitere Anforderungen zu erfüllen, die sich u.a. aus den Umgebungsbedingungen und dem Aufstellort der Maschine sowie lokal zu berücksichtigenden Verordnungen ergeben.

Mit einem nach EN/ISO 12100 durchgeführeten CE-Konformitätsverfahren , weches die Risikobeurteilung nach BetrSichV einschließt, erfüllt der Hersteller diese Anforderungen. Wir erarbeiten mit Ihnen einen kompletten CE-Leitfaden für ihre Neuanlage, einen geplanten Umbau als Retrofit, oder die Aufarbeitung von Anlagen aus ihrem Maschinenbestand.

Nach Norm EN/ISO 12100 binden wir sie, ihre Konstrukteure und verantwortlichen Mitarbeiter in die Erstellung der erforderlichen Dokumente mit ein. Je nach geplanten Umfang empfehlen wir geeignete Software oder geben ihnen Vorlagen zum Office Paket an die Hand.

IBF Safexpert

  • Erstellung von Risikobeurteilungen
  • Vorlagen und Textbausteine

In einem persönlichen Gespräch geben wir ihnen gerne einen Überblick.